PHOTOBIOLOGISCHE SICHERHEIT DER LEDS
Lichtquellen, die zur Lichterzeugung verwendet werden, haben auch damit verbundene Emissionen elektromagnetischer Strahlung, die für das menschliche Auge nicht wahrnehmbar sind, aber Auswirkungen auf Personen oder Gegenstände haben können, die dem Lichtstrom selbst ausgesetzt sind.
Typische tägliche Beispiele für Strahlungen, die zusammen mit Licht abgegeben werden, sind die von einer Glühlampe erzeugte Wärme und die Bräunung und Verfärbung durch Sonnenlicht.
Auch die LED-Dioden sind von der Erzeugung entsprechender Strahlung nicht ausgenommen, insbesondere Dioden mit einer hohen Farbtemperatur und Kaltlicht (>6500°K).
Die Intensität dieser Strahlung, hauptsächlich UV, nimmt proportional zur Erhöhung der „Lichtleistung“ der LED-Diode zu und der mögliche Schaden oder die Gefahr ist umgekehrt proportional zu dem Kegel, in dem das Licht abgegeben wird (Strahlöffnung).
Mögliche Risiken oder photobiologische Schäden werden durch Strahlung verursacht, die sich an den äußersten Enden des Sichtfeldes (380-780nm) befindet, bzw.:
– Infrarot (IR-A, IR-B, IR-C), das typischerweise thermische Wirkungen erzeugen kann;
– Ultraviolett (UV-A, UV-B, UV-C), die dagegen ionisierende Wirkungen hervorrufen kann.
Diese photobiologischen Effekte oder Schäden, die durch UV- oder IR-Strahlung entstehen, betreffen die Haut, das darunterliegende Gewebe (Erythem, Lichtalterung, phototoxische Reaktionen, Hautverbrennungen), das Auge und seine Bestandteile: Linse und Hornhaut (Katarakte, Photokeratitis, Photoretinitis, Skotom).
Aus diesem Grund war es notwendig, eine Reihe von Verfahren zur Identifizierung der Strahlungen, die photobiologische Effekte hervorrufen, einzuführen, Expositionsgrenzwerte festzulegen, ein Kriterium für die Messung dieser Strahlungen festzulegen und schließlich die Risikogruppen festzulegen, in die die Lichtquellen fallen.